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Grundsteuer

19.01.2025

Die ersten Grundsteuerbescheide liegen vor. Nach bisherigen Rückmeldungen wird die Steuerlast für Grundstücke in Buchenbühl deutlich steigen. Erste Rückmeldungen zeigen Steigerungen von 30 bis 600%. Wie befürchtet – und auch seit zwei Jahren vom Bürgerverein gegenüber der Stadtverwaltung kommuniziert – gehört Buchenbühl zu den Verlierern der bayerischen Variante der Grundsteuerreform. Der Bürgerverein stellt hier ein Formular für einen Widerspruch bereit:

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Dieser Widerspruch ist nur ein unverbindliches Muster. Der Bürgerverein kann die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht versichern. Für individuelle Fragen sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden. Außerdem ist mit dem Widerspruch nicht die aufschiebende Wirkung verbunden, das heißt, die Steuer ist trotzdem fällig. Ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung kann zusätzlich gestellt werden, aber auch hier wird eine individuelle Rechtsberatung empfohlen. Schließlich wird auf die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe hingewiesen. Zur Sicherheit sollte vom Datum des Bescheids an gerechnet werden.

 
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